Zweck der Bestreifung sind die Wahrnehmung
anormaler Zustände von Sachen (zum Beispiel Feuer, Hindernisse, herrenlose Gegenstände) oder Personen (zum Beispiel verdächtige Wahrnehmungen oder hilflose Personen),
anormaler Handlungen (zum Beispiel Straftaten oder Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung);
Die Präsenz in der Öffentlichkeit ist daher ein wesentlicher Faktor, zum Beispiel bei unserer Tätigkeit mit dem Ziel,
Potentielle Straftäter von der Begehung von Taten abzuhalten (präventives Handeln),
Das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen sowie für Auskünfte und Hilfeleistungen der Bevölkerung zur Verfügung zu stehen.
|